Wartung - Laska GmbH in Königstein

Heizung – Solar – Hebeanlagen

Wartung – Bei uns gilt: Vorbeugen ist besser als Ausfall


Unser Wartungsdienst sichert ihnen den störungsfreien Betrieb Ihrer Anlagen. Wir warten Ihre Thermen und Kessel-Anlagen, Schmutzwasserhebeanlagen und Wasseraufbereitungsanlagen auch wenn sie nicht von der Laska GmbH installiert wurden.

Wartung von Heizungsanlagen

In der Regel muss eine Heizungsanlage drei bis fünf Monate im Jahr zum Teil unter Volllast arbeiten. Auch wenn eine Heizungswartung Kosten verursacht, ist sie für den effizienten und reibungslosen Betrieb unabdingbar. Abgesehen von Verschleißteilen, die ohnehin auf Funktion und Zustand überprüft werden müssen, können Ablagerungen wie Ruß oder Staub die Heizleistung erheblich vermindern. Denn eine Rußschicht von lediglich einem Millimeter kann den Energieverbrauch schon um bis zu fünf Prozent erhöhen. Ersparnisse gleichen die Kosten für die Heizungswartung aus.


Eine regelmäßige Wartung sichert somit nicht nur den reibungslosen Betrieb, sondern senkt direkt auch die Heizkosten. Diese Ersparnisse wiederum können die Kosten der Heizungswartung wettmachen. Bei neuen Anlagen hat eine regelmäßige Wartung zudem eine vertragliche Notwendigkeit. Schließlich knüpfen die meisten Hersteller die Garantie an eine jährliche Heizungswartung an – und zwar durch zertifizierte Fachbetriebe.

Ebenfalls vorgeschrieben ist eine in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegte Pflicht jedes Hausbesitzers: Demnach muss eine regelmäßige Überprüfung von Heizungsanlagen durchgeführt werden, die den hohen Nutzungsgrad und die geringstmögliche Umweltbelastung sicherstellt.

Wartung von Hebeanlagen

Damit Ihre Hebeanlage möglichst lange und auch zuverlässig funktioniert, muss sie regelmäßig gewartet werden. Das Abwasser trägt unter anderem Haare, Öl, Fett und aggressive Stoffe in die Anlage ein, die sich an der Wand des Behälters, in den Rohren und in der Pumpe festsetzen oder Teile von ihr angreifen können.

Der Schmutz kann auch die Sensoren der Anlage in ihrer Funktion beeinträchtigen. Irgendwann erkennt die Hebeanlage den Wasserstand nicht mehr korrekt und meldet einen Fehler, meist durch einen lautstarken Signalton.


Regelmäßige Wartung ist Pflicht

Die Norm DIN EN 12056, Teil 4, Abschnitt 8 (Inspektion und Wartung) schreibt regelmäßige Inspektionen und Wartung einer Hebeanlage vor. In der Norm heißt es wörtlich "die Anlage muss regelmäßig durch einen hierfür Fachkundigen gewartet werden". Zusätzlich wird dem Betreiber empfohlen, die Abwasserhebeanlage monatlich einmal durch Beobachtung von mindestens zwei Schaltzyklen auf Betriebsfähigkeit zu prüfen.


Zeitabstände der Wartungen

Der Zeitabstand zwischen zwei Wartungen ist abhängig vom Aufstellort und wie oft die Anlage genutzt wird. So reicht in einem Einfamilienhaus eine jährliche Wartung, steht die Anlage in einem Mehrfamilienhaus, wird eine halbjährliche Wartung empfohlen.

Ganz anders sieht es in Gewerbebetrieben aus. Hier muss die Anlage mindestens alle drei Monate gewartet werden.

Was wird bei einer Wartung gemacht?

Die Norm schreibt bestimmte Arbeiten vor, einzelne Komponenten müssen überprüft und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Und erledigen darf dies nur ein "Fachkundiger", also z.B. der Mitarbeiter eines Haustechnikbetriebes.
Unsere Anlagenmechaniker gehen regelmäßig auf Schulungen bei den großen Herstellern, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein.

Bei einer Wartung prüfen wir unter anderem:

  • Ist die gesamte Anlage und die Armaturen dicht?
  • Sind die Schieber leichtgängig?
  • Funktioniert der Rückflussverhinderer?
  • Arbeitet die Pumpe optimal?
  • Arbeitet die Steuerung korrekt?

Sind alle Arbeiten erledigt, wird die Anlage einem Test unterzogen und anschließend wieder in Betrieb genommen. Über die Arbeiten an der Hebeanlage fertigen wir ein schriftliches Protokoll, das wir dem Betreiber aushändigen. Finden wir ein Problem, das wir im Rahmen der Wartung nicht beheben können, erhält der Anlagenbetreiber von uns eine schriftliche Mitteilung.

Die einschlägige DIN EN-Norm 12056 empfiehlt übrigens, einen Wartungsvertrag abzuschließen.

Rufen Sie uns an:
06174 22287

oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser 

Kontaktformular